Neuordnung im Ausbildungsberuf Steuerfachangestellte*r - Umsetzung in der Berufsschule

Die "Verordnung über die Berufsausbildung zum Steuerfachangestellten und zur Steuerfachangestellten" vom 03. August 2022 tritt am 01. August 2023 in Kraft und damit bei uns in Bayern zum Schuljahr 2023/2024.

Was bedeutet das für die Schüler*innen der Berufsschule für Steuern?

Der "alte" Lernplan gilt nur noch für die 11. und 12. Klasse im Schuljahr 2023/2024.
Die Zwischenprüfung findet letztmalig in gewohnter Weise in der 10. Klasse statt (04.07.2023), ab dem Schuljahr 2023/2024 dann vsl. im Laufe der 11. Klasse.

Der neue Lehrplan gilt ab dem Schuljahr 2023/2024 für die neuen 10. Klassen.
Der bundesweit einheitliche Rahmenlehrplan strukturiert die Ausbildung in der Berufsschule zukünftig in zwölf Lernfelder, deren Ziel der Aufbau beruflicher Handlungskompetenz ist. In den für Bayern verbindlichen Lehrplanrichtlinien für die Berufsschule in den Fachklassen Steuerfachangestellter*Steuerfachagestellte wurden unter Federführung des Staatsinstituts für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB) die zwölf Lernfelder vier neuen Bündelungsfächern zugeordnet.

neue LernfelderDie Mindest-Stundenzahl in der Berufsschule in Bayern bleibt unverändert bei 17 Wochenstunden im 1. Ausbildungsjahr sowie 9  Wochenstunden im 2. und 3. Ausbildungsjahr. Detaillierte Informationen sind zu finden unter https://www.isb.bayern.de/schularten/berufliche-schulen/berufsschule/lehrplanrichtlinien/.
Inspiriert von Situationen, die für die Berufsausübung bedeutsam sind, wurden die Lernfelder nach handlungssystematischen Strukturen aufgebrochen. Konkret bedeutet dies, dass in einem Lernfeld Inhalte aus mehreren bisherigen Fächern zusammengeführt werden, um das ganzheitliche Erfassen der beruflichen Wirklichkeit in einer zunehmend globalisierten und digitalisierten Lebens- und Arbeitswelt zu fördern. Ein Beispiel zur Veranschaulichung: Im Lernfeld 5 "Arbeitsentgelte berechnen und buchen" werden die steuerrechtlichen Inhalte der Entgeltabrechnung (vormals Steuerlehre 11. Jahrgangsstufe) mit den sozialversicherungsrechtlichen Inhalten (vormals Allgemeine Wirtschaftslehre 10. Jahrgangsstufe) und der buchhalterischen Erfassung (vormals Rechnungswesen mit Datenverarbeitung 11. Jahrgangsstufe) sachlogisch kombiniert und kompakt unterrichtet. 

Die erweiterte Praxisorientierung im Berufsschulunterricht wird begleitet von Maßnahmen zur Stärkung kommunikativer Fähigkeiten und der Förderung von Digitalisierung und Bildung für nachhaltige Entwicklung. Ergänzend zu diesen neuen curricularen Anforderungen liegt uns ein professioneller Umgang mit der zunehmenden Heterogenität unserer Auszubildenden als pädagogische Herausforderung sehr am Herzen!

Um den vielfältigen Anforderungen gerecht werden zu können, sind schulorganisatorische Umstrukturierungen ab dem Schuljahr 2023/2024 notwendig.

Grundsätzlich unterscheiden wir zwischen Auszubildenden, die der Berufsschulpflicht unterliegen und Auszubildenden mit Berufsschulberechtigung. Nach diesem Einteilungskriterium bieten wir ab dem Schuljahr 2023/2024 Unterricht an den für eine Jahrgangsstufe festgelegten Schultagen an. Sowohl für berufsschulpflichtige, als auch für berufsschulberechtigte Auszubildende, wird das Fach Deutsch als Berufssprache aufgrund der engen Verknüpfung zum Fachunterricht verpflichtend unterrichtet. Die Auszubildenden ab dem 3. Ausbildungsjahr möchten wir noch intensiver auf die schriftliche Abschlussprüfung vorbereiten. Daher werden jeweils fünf Berufsschultage, die nach dem Termin der schriftlichen Abschlussprüfung liegen, auf die Monate vor der schriftlichen Abschlussprüfung vorgezogen (sogenannte "Vorholtage"). Genauere Detailinformationen finden Sie auf unserer Homepage unter der Rubrik Anmeldung (Link). 

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.