Die Städtische Berufsschule für Steuern ist die zuständige Sprengelschule für Ausbildungsbetriebe im Ausbildungsberuf Steuerfachangestellte*r in der Landeshauptstadt München für folgende Landkreise:
- Landkreis München
- Landkreis Ebersberg
- Landkreis Erding
- Landkreis Freising
Liegt der Ausbildungsbetrieb in einem dieser Landkreise, ist die/der Auszubildende zwingend an der Städtischen Berufsschule für Steuern anzumelden.
Grundsätzlich entscheiden der Standort des Ausbildungsbetriebs und der gewählte Ausbildungsberuf darüber, welche Berufsschule besucht werden muss. Die Regierung von Oberbayern bildet hierzu durch Rechtsverordnung für jede Berufsschule den Schulsprengel. Dieser ist für die örtliche Erfüllung der Berufsschulpflicht maßgebend. Dies ist in Art. 42 Absatz 3 BayEUG geregelt:
"Die Erfüllung der Berufsschulpflicht richtet sich für Schülerinnen und Schüler, die in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, nach dem Beschäftigungsort, für die Übrigen nach dem Ort des gewöhnlichen Aufenthalts. Ist der Beschäftigungsort oder der Ort des gewöhnlichen Aufenthalts zweifelhaft, so entscheidet die Regierung, welche Schule zu besuchen ist."
Daneben gibt es im Ausnahmefall bei Vorliegen wichtiger Gründe die Möglichkeit, bei uns an der Städtischen Berufsschule für Steuern als zuständiger Sprengelschule einen Antrag zur Genehmigung eines Gastschulverhältnisses zu stellen.
Weitere Informationen und das jeweils aktuellste Formular finden Sie im Bayernportal www.bayernportal.de nach Eingabe der Stichwörter "Gastschulverhältnis Berufsschule".
Liegt Ihr Ausbildungsbetrieb im Sprengelbereich der Berufsschule München, reichen Sie bitte einen Gastschulantrag möglichst frühzeitig, direkt nach Unterzeichnung des Ausbildungsvertrages, mit den notwendigen Unterlagen per E-Mail an
Eine Anmeldung der/des Auszubildenden an einer anderen Berufsschule ist erst möglich, wenn der Gastschulantrag von den zuständigen Stellen genehmigt wurde.