Anmeldung Ihrer neuen Auszubildenden Schuljahr 2024/2025

Senden Sie uns hierfür bitte das neue, vollständig ausgefüllte Anmeldeformular mit dem Ausbildungsvertrag und dem letzten Schulzeugnis an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..

Aus schulorganisatorischen Gründen bitten wir um Anmeldungen bis spätestens Freitag, 06.09.2024.  

Alle neuen Schüler*innen und deren Ausbildungsbetriebe erhalten spätestens am Dienstag, 10.09.2024 per E-Mail weiterführende Informationen.

Der erste Schultag für die 10. Jahrgangsstufen ist:

- Mittwoch, 11.09.2024 für berufsschulpflichtige Auszubildende 
- Freitag, 13.09.2024 für berufsschulberechtigte Auszubildende

In unserem Infoheft zum Schuljahr 2024/2025 finden Sie alle Informationen zum Berufsschulbesuch. 

Bitte beachten Sie die weiteren Informationen zur Klasseneinteilung und den Schultagen

Wir bitten unsere neuen Schüler*innen, am 1. Unterrichtstag mitzubringen:

  • letztes Schulzeugnis und ggf. Zeugnis über den höchsten allgemein-bildenden Schulabschluss/Berufsabschluss (Kopie)
  • Ausbildungsvertrag mit Eintragungsvermerk der Steuerberaterkammer München / Umschulungsvertrag (Kopie)
  • Erklärungen Schuljahr 2024/25 (mit allen notwendigen Unterschriften)
  • Lernmittelpauschale von EUR 20,00 (bitte passend)
  • Foto (klein) für das Notenblatt - nur zur internen Verwendung (freiwillig)
  • Schreibmaterialien (Stift/Papier oder auch eigene mobile elektronische Endgeräte mit ausreichender Akkukapazität für den kompletten Schultag wie z.B. Notebook, Tablet, etc.)

Die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 11 und 12 entnehmen die Informationen über den Stundenplan in webUntis.

 

Bitte beachten Sie, dass

die Ausbildung in der Regel zum 01. September eines Jahres begonnen wird und bei einer 3- jährigen Ausbildung am 31.08. endet. (bei einer 2,5 jährigen Ausbildung dann am 28.02.).

Auch die bayerische Lehrplanrichtlinie 2022 ist für eine Ausbildung, beginnend am 01. September konzipiert.

Die Ausbildung kann aber auch zu jedem anderen Zeitpunkt begonnen werden.

zu beachten ist hier nur, dass sich damit auch das Ende der Ausbildung entsprechend ändert und das Auswirkungen auf den Termin der Abschlussprüfung hat.

Zur Sommerprüfung zugelassen sind alle Auszubildenden, deren Ausbildungszeit im Zeitraum vom 01. April bis 30. September eines Jahres endet.

Zur Winterprüfung zugelassen sind alle Auszubildenden, deren Ausbildungszeit im Zeitraum vom 01. Oktober bis 31. März des Jahres endet.

Bei einem verspäteten Beginn der Ausbildung steigt die/der Auszubildende aber trotzdem in das laufende Schuljahr der Berufsschule ein und der versäumte Unterrichtsstoff muss selbstständig nachgeholt werden.

Schüler*innen mit einem Umschulungsvertrag gem. § 58 ff Berufsbildungsgesetz erhalten in der Regel einen Vertrag über zwei Jahre. Ab dem Schuljahr 2023/2024 können wieder im 2. Abschnitt der Ausbildung (also für die 11. und 12. Klasse) zwei Jahrgangsstufen (Dienstag und Mittwoch) parallel besucht werden. 

Falls Sie einen Gastschulantrag stellen wollen, beachten Sie bitte die folgenden Bestimmungen:  Gastschulantrag

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