Beratungslehrkraft

Die Aufgabe einer Beratungslehrkraft ist allgemein die Information, Unterstützung und Beratung von Schülern/innen, Kollegen/innen, der Ausbildungsbetriebe, evtl. der Eltern und der Schulleitung.

Konkret hilft sie Schülerinnen und Schülern z.B. bei

  • der Bewältigung von Problemen im Betrieb, aber auch privater Art (z. B. Magersucht…)
  • Lern- und Leistungsschwierigkeiten
  • schulischen Konflikten ( Mobbing, ….)
  • bei der Verhängung von Ordnungsmaßnahmen, Bußgeld bei schuldhaftem Fehlen, …

Sie berät zur Schullaufbahn, z.B.

  • Fragen zu weiterführenden Schulen (BOS, FOS,…)
  • Schulische Abschlüsse
  • Berufliche Weiterbildung und studienvorbereitende Maßnahmen

Die Beratungslehrkraft arbeitet mit anderen Beratungsdiensten z.B. Schulpsychologen und Erziehungs- oder Familienberatungsstellen zusammen und vermittelt Informationen z.B. des Kultusministeriums, der staatlichen Schulberatungsstelle, der Agentur für Arbeit und der Hochschulen.

Beratungslehrerin: Gisela Rott

Sprechzeiten:
Mo bis Fr von 10:15 bis 10:30 Uhr
und nach Vereinbarung
Raum 4.1.16 bzw. 1.1.16

Tel: 089 233 - 851 00

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