Die Aufgabe einer Beratungslehrkraft ist allgemein die Information, Unterstützung und Beratung von Schülern/innen, Kollegen/innen, der Ausbildungsbetriebe, evtl. der Eltern und der Schulleitung.
Konkret hilft sie Schülerinnen und Schülern z.B. bei
- der Bewältigung von Problemen im Betrieb, aber auch privater Art (z. B. Magersucht…)
- Lern- und Leistungsschwierigkeiten
- schulischen Konflikten ( Mobbing, ….)
- bei der Verhängung von Ordnungsmaßnahmen, Bußgeld bei schuldhaftem Fehlen, …
Sie berät zur Schullaufbahn, z.B.
- Fragen zu weiterführenden Schulen (BOS, FOS,…)
- Schulische Abschlüsse
- Berufliche Weiterbildung und studienvorbereitende Maßnahmen
Die Beratungslehrkraft arbeitet mit anderen Beratungsdiensten z.B. Schulpsychologen und Erziehungs- oder Familienberatungsstellen zusammen und vermittelt Informationen z.B. des Kultusministeriums, der staatlichen Schulberatungsstelle, der Agentur für Arbeit und der Hochschulen.
Beratungslehrerin: Gisela Rott
Sprechzeiten:
Mo bis Fr von 10:15 bis 10:30 Uhr
und nach Vereinbarung
Raum 4.1.16 bzw. 1.1.16
Tel: 089 233 - 851 00