Die Verbindungslehrkräfte werden durch die Klassensprecherinnen und Klassensprecher und ihre jeweiligen Stellvertreter gewählt.
Ihre Aufgaben sind im BayEUG geregelt: "Die Verbindungslehrkräfte pflegen die Verbindung zwischen Schulleiterin bzw. Schulleiter und Lehrkräften einerseits und den Schülerinnen und Schülern andererseits. Sie beraten die Einrichtungen der Schülermitverantwortung und vermitteln bei Beschwerden." (Art. 62)