Verbindungslehrkraft

Die Verbindungslehrkräfte werden durch die Klassensprecherinnen und Klassensprecher und ihre jeweiligen Stellvertreter gewählt.
Ihre Aufgaben sind im BayEUG geregelt: "Die Verbindungslehrkräfte pflegen die Verbindung zwischen Schulleiterin bzw. Schulleiter und Lehrkräften einerseits und den Schülerinnen und Schülern andererseits. Sie beraten die Einrichtungen der Schülermitverantwortung und vermitteln bei Beschwerden." (Art. 62)

 
Verbindungslehrerin Frau Iris Czech

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